Regelmäßige Kontrolle des Feuerlöschers

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Regelmäßige Kontrolle des Feuerlöschers
Produktbeschreibung
Typologie: Brandschutzdienste

Die Funktionsfähigkeit des Feuerlöschers muss alle sechs Monate durch spezifische technische Kontrollen überprüft werden.Diese Phase der Wartung wird als periodische Inspektion bezeichnet. Aus diesem Grund wird für diese Tätigkeiten ein professioneller Wartungstechniker benötigt.

Der physikalische Zustand des Feuerlöschers und seiner Komponenten muss ebenfalls überprüft werden. Beispielsweise werden in der Regelphase die inneren Druckbeaufschlagungsbedingungen ermittelt.
Diese Phase ist sowohl für das auszuführende Projekt als auch für die Periodizität gesetzlich geregelt. Sie muss von einer sachkundigen Person mit einer Häufigkeit von höchstens sechs Monaten durchgeführt werden. Bis zum Ende des sechsten Monats ist es erforderlich, die Wirksamkeit aller Arten von tragbaren oder fahrbaren Feuerlöschern zu überprüfen, ohne Funktionstests durchzuführen.
Es besteht aus einer Aktivität, die darauf abzielt, mit einer maximalen Periodizität von 6 Monaten (bis zum Ende des betreffenden Monats) die Effizienz von tragbaren und fahrbaren Feuerlöschern zu überprüfen, und zwar durch:

a) Überprüfungen, auf die in der Überwachungsphase Bezug genommen wird
b) Bei Druckfeuerlöschern mit Dauerdruck interne Drucküberwachung mit unabhängigem Manometer
c) Bei Kohlendioxid-Feuerlöschern Überprüfung des Ladezustands durch Wiegen
d) Bei Feuerlöschern mit Hilfsgas (Innen- und/oder Außenflasche) Flaschenfüllungskontrolle durch Wiegen.
e) Der Feuerlöscher weist keine Anomalien wie verstopfte Düsen, Druckverluste, Korrosionsspuren, Unterbrechungen oder Risse in den flexiblen Schläuchen auf.
f) Die Stütze ist frei von Beschädigungen und insbesondere der Transportgriff, wenn er auf Rollen ist, hat funktionierende Rollen
g) Der Tank ist frei von Beschädigungen und Dellen.
h) Die für die Kontrollen verwendeten Instrumente (Manometer und Waagen) müssen in bestimmten Intervallen oder vor ihrer Verwendung mit genormten Messinstrumenten kalibriert und/oder verifiziert werden.

Aufzeichnungen über Kalibrierungs- und Verifizierungsergebnisse müssen aufbewahrt werden.

Festgestellte Anomalien sind unverzüglich zu beseitigen, andernfalls ist der Feuerlöscher als ungeeignet zu erklären, indem am Gerät ein Schild „LÖSCHER AUSSER BETRIEB“ angebracht, die verantwortliche Person informiert und auf dem Wartungsschild „AUSSER BETRIEB“ vermerkt wird.

Am Ende der Arbeiten unterschreibt und datiert der Techniker das Etikett, parallel zur Vermerkung aller durchgeführten Tätigkeiten im Instandhaltungsregister.